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AGB`s
Die nachstehenden
Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern für
alle
- auch künftigen - Verkäufe und Lieferungen, soweit schriftlich
nichts anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
1.
Unsere Angebote sind
freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung
oder Lieferung zustande. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich
bestätigt wird. Konstruktionsveränderungen bleiben vorbehalten.
Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen gelten nicht als zugesicherte
Eigenschaften. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener
Verantwortung zu prüfen.
2.
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie
Erhalt der vom Kunden zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen sowie
einer vereinbarten Anzahlung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zum Fristablauf die Ware im Werk zur Verfügung gestellt
worden ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt. Änderungswünsche des Kunden sowie
unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches,
insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen,
Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Maßnahmen von Behörden, Nicht- oder nicht rechtzeitige Belieferung
etc. verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen. Ist
die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum
Rücktritt berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung
die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei Lieferverzug oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund
Verzuges oder Unmöglichkeit wird unsere Haftung auf eine pauschalierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes für
jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 15% des Lieferwertes
begrenzt. In jedem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug
nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3.
Für den Versand wählen wir die nach unserem Ermessen sicherste
und kostengünstigste Lösung. Die Gefahr und Kosten gehen ab
Werk auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge
von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat,
- so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über
- lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden; bei Lagerung im Werk berechnen
wir monatlich mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages der
gelagerten Lieferung
- haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und
deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen
- hat der Kunde insbesondere die Kosten und Gefahren zu tragen, die
sich aus nicht rechtzeitigen, ihm obliegenden Anweisungen und Erledigung
notwendiger Formalitäten ergeben.
4.
Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht, etc..
Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten für
Lieferungen, die vier Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, vorbehalten.
5.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der
Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
uns beglichen hat. Be- und Verarbeitung der Ware erfolgen für uns
als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung
mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern und hat Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen
Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus
den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware bzw. der durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen
neuen Ware im Umfang des Rechnungswertes unserer Lieferung im voraus
zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet,
hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware
zu ermöglichen, die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen
und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen
zu legen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt
vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl frei. Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen
und anderen Unterlagen bleiben bei uns. Sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
6.
Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer
Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel
nehmen wir nur zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten
des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung
ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz. Tritt eine wesentliche Vermögensverschlechterung
beim Kunden ein, durch die unsere Ansprüche gefährdet werden,
wird insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten,
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung Zug- um- Zug gegen Lieferung
zu verlangen. Gegen unsere Forderung darf der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Er ist nicht berechtigt, bei bestrittenen Beanstandungen der Ware die
Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder
zu kürzen. Zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts
ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
7.
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel
der gelieferten Ware sind uns spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt
der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich
nach Entdecken, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten,
so erlöschen alle Mängelansprüche. Dies gilt sinngemäß
auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder
verarbeitet wird. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt
oder Minderung verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine spätere
Inbetriebnahme durch den Kunden führt nicht zu einer Verlängerung
der Verjährungsfrist. Keine Garantieansprüche bestehen für
Verbrauchsteile wie Batterien und Akkus.
8.
Vorbehaltlich Ziffer 2 sind Schadensersatzansprüche im übrigen
- gleich welcher Art - gegen uns ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt
haben. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Gleiches gilt im Falle
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen
Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung
der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei erheblichem Verzug,
bei nicht unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten
oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Pflichten, mit denen
der Vertrag steht oder fällt. Unsere Haftung ist jedoch außer
im Falle vorsätzlichen Handelns auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9.
Transportverpackungen nehmen wir auf Kosten des Kunden zurück,
sofern der Kunde nicht auf eine Rücknahme verzichtet. Die Entsorgung
von Altgeräten erfolgt nach EAR-Richtlinien (WEEE).
10.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts
(CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Verträgen
ist Halle an der Saale, soweit gesetzlich zulässig und sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen,
die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
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